1. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche die ProImpuls GmbH für ihre Kunden anbietet. Die Auftragsbestätigung und diese AGB bilden die Vertragsgrundlage für die Erbringung von Leistungen der ProImpuls GmbH gegenüber dem Kunden. Die Parteien können in der Auftragsbestätigung von diesen AGB abweichende Regelungen treffen.

2. Grundlagen der Geschäftsbeziehungen

Vertragsgegenstand sind die im Einzelfall in der Auftragsbestätigung vereinbarten und von der ProImpuls GmbH auszuführenden Tätigkeiten. Die ProImpuls GmbH kann keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen gewähren, auch wenn sie dem Kunden beratend zur Seite steht. Die ProImpuls GmbH unterstützt den Auftraggeber nach besten Kräften und mit dem Wissen, das in der Gruppe verfügbar ist. Dennoch können Entwicklungen nicht definitiv vorhergesagt und garantiert werden, ausser, die ProImpuls GmbH gibt eine Garantie für eine Leistungs-/ Resultaterbringung ab.
Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe.
Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher nicht verbindlich.
Die ProImpuls GmbH kann sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter bedienen; diese unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht gemäss Ziffer 6.
Nachträglich vereinbarte Leistungsänderungen können eine Anpassung des Honorars nach sich ziehen.

3. Mitwirkung des Kunden

Alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sind vom Kunden unaufgefordert und rechtzeitig der ProImpuls GmbH zu übermitteln. Die ProImpuls GmbH darf davon ausgehen, dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig und vollständig sind.
Überlassene Unterlagen und Informationen werden von der ProImpuls GmbH nicht auf ihre Richtigkeit und Gesetzmässigkeit geprüft.

4. Digitaler Informationsaustausch

Die Parteien können für die Abwicklung Ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattform, Cloud-Dienste und Ähnliches) einsetzen. Bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung, Entgegennahme und Speicherung sowie zur Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.
Die ProImpuls GmbH trifft angemessene Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass sich ihre Datenverarbeitungssysteme und die Kundendaten in der Schweiz oder einem sicheren Drittstaat befinden, und dass die Daten angemessen gegen Verlust und Diebstahl abgesichert sind. Der ProImpuls GmbH ist es freigestellt, entsprechende Dienste bei professionellen Drittanbietern zu beziehen.
Die ProImpuls GmbH kann dem Kunden Dritt-Software zur Verfügung stellen. Die Bedingungen richten sich ausschliesslich nach den Angaben des Softwareanbieters. Die ProImpuls GmbH stellt jedoch sicher, dass die Software nach Vorgaben des Anbieters gewartet und aktualisiert wird. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Drittanbieter im Rahmen der Wartung Zugang zu seinen Daten erhalten kann.
Die ProImpuls GmbH kann für ihre IT-Dienstleistungen eine Nutzungsgebühr erheben oder Drittgebühren weiterverrechnen.
Übermittelt die ProImpuls GmbH im Namen des Kunden Daten über elektronische Portale oder in ähnlicher Weise an Drittparteien oder Behörden, so bleibt der Kunde für den Inhalt dieser Daten verantwortlich.
Bei all diesen Anwendungen steht die ProImpuls GmbH für eine sorgfältige Erfüllung ihrer Verpflichtungen sowie die Einhaltung der schweizerischen gesetzlichen Vorgaben ein.

5. Schutz- und Nutzungsrechte

Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an alle durch die ProImpuls GmbH erstellten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-How verbleiben bei derselben. Die ProImpuls GmbH räumt dem Kunden jeweils ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen einschliesslich des jeweils dazugehörigen Know-How ein.
Der Kunde darf die ihm von der ProImpuls GmbH überlassenen Unterlagen, insbesondere die verbindliche Berichterstattung, nur im unveränderten Zustand mit Copyright, in dem gedachten sachlichen Zusammenhang verwenden oder weitergeben. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht.
Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.

6. Verschwiegenheit

Die ProImpuls GmbH ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Kundenbeziehung Kenntnis erhält, Stillschweigen zu bewahren.
Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen bei Vorliegen einer Ermächtigung des Kunden zur notwendigen Wahrung berechtigter Interessen der ProImpuls GmbH, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen, sowie auf gerichtliche oder behördliche Verfügung hin. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Diese Verpflichtung hindert die ProImpuls GmbH nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden.

7. Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen

Das Honorar wird in der Auftragsbestätigung festgelegt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, basiert das Honorar auf den anwendbaren Stundensätzen der ProImpuls GmbH und dem effektiven Zeitaufwand. Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Daten dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars bedingt verbindlich. Kostenvoranschläge und anderweitige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
Erforderliche oder vom Kunden gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars. Die ProImpuls GmbH kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Sie kann die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.
Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind nach Ablauf der Zahlungsfrist auf der Honorarrechnung zur Zahlung fällig.

8. Haftung

Die ProImpuls GmbH steht für eine sorgfältige Auftragserfüllung unter Beachtung der Vorgaben des Berufsstandes ein.
Die ProImpuls GmbH haftet für Schäden aus seinen Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen, namentlich bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Für die fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtung ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf maximal die doppelte Höhe des Jahreshonorars für den betroffenen Auftrag beschränkt.
Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist die ProImpuls GmbH von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen.

9. Gewährleistung

Wurde die Herstellung eines Werkes im Sinn von Art. 363 OR vereinbart, so hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch die ProImpuls GmbH. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt die Haftungsbeschränkung gemäss Ziffer 8.

10. Auflösung des Vertrages und deren Folgen

Der Vertrag kann beidseits jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden.
Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Kunden zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind durch den Kunden auf der Grundlage des effektiven Zeitaufwandes und der jeweils geltenden Honorarsätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen.
Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit, verpflichtet sich die kündigende Partei, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Unzeit entsteht.
Im Falle einer Kündigung infolge eines vertragswidrigen Verhaltens einer Partei hat diese der kündigenden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen.

11. Unterlagen und Daten

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt die ProImpuls GmbH dem Kunden dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung. Die entsprechenden Leistungen sind kostenpflichtig. Die ProImpuls GmbH ist zwecks Dokumentation ihrer erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden zu behalten.
Der Kunde ist für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Beziehungen zwischen der ProImpuls GmbH und dem Kunden unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des übrigen Kollisionsrechts. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist Frauenfeld oder der Ort der schweizerischen Niederlassung, mit welcher die vertragliche Beziehung besteht. Vorbehalten bleiben zwingende Gerichtsstände. Für Kunden mit Domizil im Ausland ist Basel als Sitz der ProImpuls GmbH auch der Betreibungsort.

13. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen

Die ProImpuls GmbH kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Die Kunden werden vorgängig schriftlich oder auf andere geeignete Weise informiert. Ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist seit Bekanntgabe gelten die Änderungen als genehmigt. Im Widerspruchsfall steht es jedem Kunden frei, die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die jeweils gültige Version ist im Internet publiziert.

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ProImpuls

Hungerbüelstrasse 22
8500 Frauenfeld